Dienstunfall

Höhere Unfallentschädigung für Landesbeamte

Beamtinnen und Beamte des Landes, die im Dienst einen qualifizierten Unfall erleiden und in dessen Folge nicht mehr arbeiten können, erhalten künftig deutlich mehr Unfallentschädigung.

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Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Symbolbild

Der Ministerrat hat beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg, die im Dienst einen qualifizierten Unfall erleiden und in dessen Folge nicht mehr arbeiten können, künftig deutlich mehr Unfallentschädigung bekommen: 150.000 Euro. Auch die Entschädigungszahlungen für Hinterbliebene, wenn eine Beamtin oder ein Beamter bei einem qualifizierten Unfall im Dienst verstirbt, werden deutlich erhöht.

„In diesem Jahr hat die Polizei unseres Landes die schwersten Stunden und Wochen erlebt. Mit dem brutalen Mord an Rouven Laur und des im Dienst tödlich verunglückten Kollegen Thomas Hohn haben zwei hochgeschätzte Polizisten und Menschen ihr Leben verloren. Das hat auf schreckliche Weise deutlich gemacht, wie gefährlich und riskant der Polizeiberuf sein kann. Und das betrifft vor allem auch die Hinterbliebenen eines geliebten Menschen. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Unfallentschädigung deutlich erhöht wird – für die Geschädigten selbst und im Todesfall für die Hinterbliebenen. Die Unfallentschädigung wird von bisher 80.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Im Todesfall erhalten Witwen oder Witwer sowie versorgungsberechtigte Kinder künftig 100.000 Euro statt bisher 60.000 Euro. Hinterlässt die oder der Verstorbene keine versorgungsberechtigten Kinder oder Witwe oder Witwer, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder künftig eine einmalige Zahlung von 40.000 Euro statt bisher 20.000 Euro. Hinterlässt die oder der Verstorbene auch keine Eltern oder nicht versorgungsberechtigte Kinder, erhalten die Großeltern und Enkel eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 20.000 Euro statt bisher 10.000 Euro. Damit erhöhen wir die Beträge deutlich. Und das gilt nicht nur für künftige Fälle, sondern voraussichtlich auch für die Familien von Rouven Laur und Thomas Hohn“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der gesetzlichen Änderungen.

Die Erhöhung ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes. Der Ministerrat hat den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 am 22. Oktober 2024 beschlossen. Das Staatsministerium wird nun den Gesetzentwurf dem Landtag zeitnah zur Allgemeinen Aussprache über den Etatentwurf 2025/2026 zuleiten.

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